Am 31. August wurde bekannt gegeben, dass es Wohnungseigentümern in Landau untersagt ist, ihre Immobilien ohne besondere Genehmigung länger als sechs Monate leer stehen zu lassen.
Bei Verstößen droht eine Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro.
In den nächsten sechs Monaten soll ein Gesetz in Kraft treten, wonach leerstehende Immobilien gemäß Artikel 14 des Grundgesetzes für Sozialwohnungen enteignet werden können.
Die einzige Möglichkeit, eine Enteignung zu vermeiden, besteht darin, einen Migranten in der Wohnung unterzubringen.